Wehren Sie sich effektiv gegen ignorante FALSCHparker die Ihren Parkplatz illegal nutzen.
Sobald sie Ihren Parkplatz, egal ob privat oder gewerblich oder für Ihre Kunden nicht nutzen können, reagieren Sie.
WO
Berlin
WANN
19.01.2025
WARUM
13:35
WO
Berlin
WANN
20.01.2025
WARUM
14:18
WO
Berlin
WANN
20.01.2025
WARUM
11:17
WO
Berlin
WANN
21.01.2025
WARUM
12:34
WO
Berlin
WANN
22.01.2025
WARUM
14:33
Hier finden Sie einige Beispiele an denen Sie erkennen können wann eine Meldung sinnvoll ist und wann eher davon abgesehen werden sollte
Für solche Fälle wäre das Ordnungsamt zuständig, da im öffentlichen Verkehrsraum geparkt.
Es ist keine private Ausfahrt versperrt und das Fahrzeug parkt lediglich im öffentlichen Raum.
Dreister geht es kaum, wenn sogar mehrere Parkplätze blockiert werden.
Hier lässt sich beim besten Willen das Fahrzeug nicht mehr herausfahren.
Der Klassiker, wenn der gewerblich genutzte Parkplatz blockiert wird.
Der Klassiker, wenn der private Stellplatz einfach zugeparkt wird.
Leider sagen derartige Aufnahmen nichts über den gemeldeten Parkverstoß aus.
Das Fahrzeug beeinträchtgt zwar die Zufahrt, das ist aber nicht genügend, auch wenn es die Sicht behindert.
Der Klassiker, wenn zwar auf öffentlicher Straße, aber hierdurch die private Einfahrt blockiert wird.
Natürlich stören auch die Fahrzeuge den Besitz, wenn direkt vor einer Garage geparkt wird.
Für solche Fälle wäre das Ordnungsamt zuständig, da im öffentlichen Verkehrsraum geparkt.
Mit solchen Bildern lässt sich im Bestreitensfalle natürlich nichts beweisen.
Einen Hinweis können Sie gerne immer anbringen
In solchen Fällen geht es auch im Straßenverkehr
Natürlich sollte der Parkplatz VORHER als solcher erkennbar sein
In manchen Fällen kann einfach niemand mehr helfen - auch wir nicht.
Gerade in der City sind Parkplätze ein rares Gut. Viele Verkehrsteilnehmer gehen daher dazu über, auf privaten Stell- oder Kundenparkplätzen zu parken. Eine Option, sich hiergegen effektiv zur Wehr zu setzen, wäre, den Falschparker abschleppen zu lassen.
Lesen Sie mehrViele Eigentümer vergessen dabei, dass man bezüglich der dabei entstehenden Abschleppkosten in Vorleistung treten muss und man dadurch das Liquiditätsrisiko des Falschparkers übernimmt? Unabhängig davon müsste der Falschparker erst einmal ausfindig gemacht und angeschrieben werden. Für dieses Szenario gibt es eine kostenlose und dennoch äußerst effiziente Alternative, die bislang nur wenige kennen:
Fordern Sie den Falschparker mittels anwaltlichem Schriftsatz auf, Ihnen die Kosten zu erstatten, die Ihnen durch die widerrechtliche Nutzung entstanden sind. Diese beinhalten neben einer ortsüblichen sowie angemessenen Parkgebühr ebenso die anwaltliche Vergütung für die erforderliche Rechtsverfolgung. Denn der Falschparker muss zunächst über das Nummernschild über einen Rechtsanwalt ermittelt werden. Die daraus entstehenden Kosten (bspw. die Halteranfrage beim Kraftfahrtbundesamt) müssen daraufhin vom Falschparker eingetrieben werden (notfalls auch gerichtlich). Daneben wird der Falschparker aufgefordert, es zukünftig zu unterlassen, Ihren Stellplatz widerrechtlich zu benutzen. Für den Fall, dass er trotz Unterlassungserklärung doch noch einmal Ihren Parkplatz unbefugt nutzen sollte, wäre er sogar verpflichtet, Ihnen eine empfindliche Vertragsstrafe (im oft mittleren dreistelligen Bereich) zu zahlen. Sie werden sehen, dass so schnell keiner mehr auf Ihren Stellplatz parken wird, denn Sie erteilen dem Falschparker eine Lektion, die er so schnell nicht vergisst.
Schnell und noch bequemer mit der App! Die App führt Sie vom Anlegen Ihres Parkplatzes bis zur eigentlichen Meldung des Falschparkers schnell, bequem und unkompliziert durch die Schritte, die erledigt werden müssen.
Wenn jemand Ihren privaten Parkplatz oder Kundenparkplatz widerrechtlich nutzt, wird Ihnen die Polizei oder das Ordnungsamt nicht weiterhelfen, da es sich um eine rein private Beeinträchtigung handelt, die nur auf zivilrechtlichem Wege geahndet werden kann. Was ebenfalls keine empfehlenswerte Idee wäre, den Falschparker „zuzustellen“, weil sie ihn damit nótigen würden, das Auto gegen dessen Willen dort stehen zu lassen, was im Übrigen sogar strafrechtliche Folgen für Sie haben könnte (Stichwort: Nötigung).
Selbstredend ist, dass Ihnen der Parkplatz irgendwie "gehören" muss, entweder als Eigentümer oder Mieter desselben. Da ihre konkrete Nutzungsberechtigung im Ernstfall bewiesen werden muss, ist eine Beschilderung Ihres privaten Stellplatzes sehr nützlich.
Lesen Sie mehrHalten Sie den Parkverstoß mit einem Foto oder im Bedarfsfalle auch mit Bildern fest – Kennzeichen und Beschilderung sollten dabei gut sichtbar sein.
Diese Details sind wichtig für die Halteranfrage beim Kraftfahrtbundesamt.
Sollten Sie jemanden finden, der Ihnen ggf. später noch als Zeuge für den von Ihnen festgehaltenen Parkverstoß zur Verfügung stehen würde, so notieren Sie auch dessen ladungsfähige Anschrift.
Schnell und noch bequemer mit der App! Sie legen Ihren Parkplatz an, die App führt Sie im Falle eines Falschparkers schnell, bequem und unkompliziert durch die oben genannten Schritte. Den Rest erledigt FALSCHPARKERmelden.de
Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Privatgrundstück oder einen privaten Stellplatz abstellt, handelt widerrechtlich; juristisch gesehen begeht man sog. „verbotene Eigenmacht“ im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB - hieraus resultieren Ansprüche aus Besitzstörung sowie auf Unterlassung.
Lesen Sie mehrEs entspricht auch höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass bereits das einmalige unbefugte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem privaten Stellplatz die tatsächliche Vermutung dafür begründet, dass sich die Beeinträchtigung wiederholt (BGH, Urteil v. 21.09.2012 - V ZR 230/11; BGH, Urteil v. 17.12.2010 – V ZR 46/10; BGH, Urteil v. 12.12.2003 – V ZR 98/03). Eine solche Wiederholungsgefahr kann durch nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (BGH, Urteil v. 21.09.2012 - V ZR 230/11; BGH, Urteil v. 25.07.2012 – IV ZR 201/10).
Darüber hinaus hat der Halter des unbefugt abgestellten Fahrzeugs dem Besitzer des Parkplatzes auch die Rechtsanwaltskosten zu erstatten, die im Zuge anwaltlicher Inanspruchnahme entstehen (BGH, Urteil v. 21.09.2012 - V ZR 230/11).
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Kostentragungspflicht des Halters, §25 a StVG
Interessante Dinge zum Parken
Verbraucherzentralen über private Strafzettel
BGH Urteil
Urteil AG Ansbach vom 28 März 2019
Urteil AG Koblenz vom 29 Mai 2019
Urteil LG Arnsberg, 3 S 110/18
Urteil AG Arnsberg, 12 C 75/18
Urteil AG Brandenburg vom 23 Oktober 2020
Name:
Marion K
Bisherige Meldungen:
32
In der Eigenschaft als:
Eigentümerin
Aus welcher Stadt:
Rostock
Am Anfang war ich ja etwas skeptisch, denn schließlich beseitige ich mit FALSCHPARKERmelden ja nicht sofort mein Problem. Dennoch war es mir einen Versuch wert, zu schauen, ob diese für mich bis dato völlig unbekannte sowie auch ungewöhnliche Maßnahme längerfristigen Erfolg verspricht. Und siehe da, schon nach wenigen Monaten stellte ich fest, dass sich kein Anwohner mehr wagte, auf meinem Parkplatz zu parken – und dies, obwohl ich insgesamt nur 4 Mal einen Parkverstoß gemeldet hatte. Offensichtlich hatte sich der teure Spaß in der Nachbarschaft schnell herumgesprochen.
Name:
Harald P
Bisherige Meldungen:
44
In der Eigenschaft als:
Prenzlau
Aus welcher Stadt:
Berlin
Nun habe ich die Lösung gefunden Im Handumdrehen sind Falschparker gemeldet – ein Foto reicht und der Rest nimmt ganz automatisch seinen Lauf. Dazu kostet mich die ganze Sache noch nicht mal was. Seitdem ich jetzt noch die Warnschilder von FALSCHPARKERmelden auf meinen Parkplätzen installieren ließ wagt es wirklich keiner mehr, sich dort einfach hinzustellen. Denn die „Quittung“ folgt auf dem Fuße und lässt nicht lange auf sich warten.
Name:
Gerda L
Bisherige Meldungen:
63
In der Eigenschaft als:
Innenstadt
Aus welcher Stadt:
Kassel
Schon immer habe ich mich maßlos über die Leute geärgert, die sich über Verbote hinwegsetzen. Gerne rufe ich auch schon einmal das Ordnungsamt oder die Polizei, wenn mir vor der eigenen Haustüre Dingen auffallen, die sich nicht gehören. Seitdem ich von meinem Enkel von FALSCHPARKERmelden gehört habe, lege ich mich manchmal gerne für meine Mitbewohner auf die Lauer, um ignorante Falschparker anzuschwärzen, wenn die sich einfach mal wieder auf fremde sowie vor allem eindeutig ausgeschilderte Parkplätze stellen.
Sowohl die Nutzung der App, als auch die gesamte weitere Rechtsverfolgung sind für den Nutzer kostenlos. Ebenso werden die anfallenden Gebühren für die Halteranfrage vorschüssig von „FALSCHPARKERMELDEN“ übernommen und später verrechnet. Das heißt, am Ende profitiert der Nutzer sogar noch durch die von „FALSCHPARKERMELDEN“ geltend gemachten sowie vereinnahmten Schadensersatzzahlungen und erhält bis zu 40 € pro erfolgreich geahndetem Parkverstoß.
Die Schadensersatzzahlung steht komplett dem Eigentümer / Pächter / Mieter zu, also demjenigen, dem das Recht zur Nutzung an dem Parkplatz zusteht.
„FALSCHPARKERMELDEN“ arbeitet mit einem wöchentlichen Zahlungslauf. Nachdem ein Zahlungseingang von einem Falschparker verzeichnet wurde, wird dieser zunächst in der App angezeigt und gelangt mit dem nächsten Zahlungslauf zur Auszahlung.
Die App darf von jedem genutzt werden, der Eigentümer, Pächter oder Mieter eines privaten Stellplatzes ist und dessen Parkplatz unerlaubt von einem Dritten genutzt wurde. Auch Falschparker, die die Ein-oder Ausfahrt eines Grundstücks blockieren, können gemeldet werden. Für die Ahndung von Falschparkern auf öffentlichen Straßen sind indes ausschließlich die Polizei- oder Ordnungsbehörden zuständig.
Nachdem der Parkplatz über die „FALSCHPARKERMELDEN“-App einmal angelegt haben, kann ein Falschparker innerhalb von wenigen Sekunden gemeldet werden. Foto erstellen, Kennzeichen sowie Datum und Uhrzeit eingeben, fertig!
Nein. Die komplette Kommunikation findet über die App oder alternativ über die Webseite statt.
Falschparker auf jedem privaten Stellplatz, sofern dieser ausreichend beschildert ist, d.h. die Besitz- bzw. Eigentumsverhältnisse für jeden Außenstehenden erkennbar sind.
Für jeden Parkverstoß wird ein separater Auftrag mittels der App erteilt. Dieser Auftrag sollte dann auch nicht mehr anderweitig vergeben werden, da der Falschparker durch mehrfache Geltendmachung verwirrt werden könnte und damit dessen Zahlungsbereitschaft auch deutlich eingeschränkt werden würde.
Durch das Herunterladen sowie die Nutzung der App wird lediglich eine kostenlose Dienstleistung in Anspruch genommen, die den Nutzer vertraglich jedoch nicht bindet, sondern nur dabei unterstützt, den Sachverhalt zum gemeldeten Falschparker sachgerecht aufgearbeitet an Verkehrsrechtsexperten zu übermitteln - im Übrigen verweisen wir auf unsere AGB.
Nach der Meldung des Sachverhaltes setzen sich unsere Verkehrsrechtsexperten zunächst mit dem Kraftfahrtbundesamt in Verbindung und ermitteln hierüber im Wege einer sog. Registerauskunft den Halter des falsch parkenden Fahrzeugs. Im Anschluss bekommt der Halter Post und wird damit zugleich anwaltlich aufgefordert, den verursachten Schaden sowie die damit einhergehenden Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Sollte er das nicht tun, wird er ergänzend anwaltlich abgemahnt, da sodann in der Regel eine Wiederholungsgefahr vermutet werden kann. Dieser Vorgang kann in Ausnahmefällen bis zu 12 Wochen andauern. In solchen Fällen erhält der Nutzer aber eine gesonderte Sachstandsmitteilung.
Nein, grundsätzlich reicht es aus, wenn klar erkennbar ist, dass der Parkplatz gerade nicht öffentlich ist, sondern ausschließlich als privater Stellplatz genutzt wird bzw. es sich in gewerblicher Hinsicht um einen Kundenparkplatz handelt.
In der Regel wird hier ein Wert gewählt, der dem Nutzungsausfall entspricht, den der Eigentümer / Pächter / Mieter dadurch erleidet, weil er seinen Parkplatz nicht nutzen kann – alternativ werden auch dadurch entstehende Zusatzkosten (durch notwendiges Ausweichen auf kostenpflichtige Parkplätze in Parkhäuser etc.) vom Nutzer hinzugesetzt. Mit 40,00 EUR wird insoweit ein pauschaler Mittelwert festgelegt, der jedoch eher noch weiter nach oben zulasten des Falschparkers ausgelegt werden könnte.
Wenn Du einen FALSCHPARKER bei uns gemeldet hast, befindest Du Dich bei uns im Status „Halteranfrage gestellt“. Wenn uns dann die Daten des Kraftfahrtbundesamtes aus Flensburg vorliegen, wird der ermittelte Halter von der für Dich empfohlenen Rectsanwaltskanzlei angeschrieben - der Status lautet sodann: „Halter angeschrieben“. Erfolgt hierauf eine Reaktion des FALSCHPARKERs, kann es sein, dass der Status auf „pausiert“ umspringt - dies bedeutet, dass der Parkverstoß bestritten wird und unsere Verkehrsrechtsexperten weitere Überzeugungsarbeit leisten müssen. Ansonsten tritt der Optimalfall und Status „gezahlt“ ein, so dass Du zeitnah mit einer Auszahlung Deines angegebenen Schadensersatzbetrages rechnen kannst (sofern Du Deine IBAN bei uns hinterlegt hattest).
In 2 Minuten
Konto anlegen
und/oder “Abschleppen” lassen
Schadenersatz ausgezahlt bekommen