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Ein FALSCHPARKER wurde gemeldet
Im Großraum Munich
18.06.2024 14:17

  • Privatparkplätze
  • Firmengelände

Ihre Kundenparkplätze sind ständig von Anwohnern und PARKPLATZdieben belegt?

Wehren Sie sich effektiv gegen ignorante FALSCHparker die Ihren Parkplatz illegal nutzen.

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Ihr privater Parkplatz ist wieder zugeparkt? Die Einfahrt versperrt?

Sobald sie Ihren Parkplatz, egal ob privat oder gewerblich oder für Ihre Kunden nicht nutzen können, reagieren Sie.

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  • FALSCHPARKER via Handy melden
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  • Bis zu 40€ Auszahlung erhalten. Garantiert

Aktuelle Meldungen aus Berlin

WO

Berlin

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15.06.2024

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18.06.2024

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So wird es richtig gemacht

Hier finden Sie einige Beispiele an denen Sie erkennen können wann eine Meldung sinnvoll ist und wann eher davon abgesehen werden sollte

Keine private Stellfläche

Für solche Fälle wäre das Ordnungsamt zuständig, da im öffentlichen Verkehrsraum geparkt.

Keine Behinderung

Es ist keine private Ausfahrt versperrt und das Fahrzeug parkt lediglich 
im öffentlichen Raum.

Mehrere Stellplätze versperrt

Dreister geht es kaum, wenn sogar mehrere Parkplätze blockiert werden.

Garagenausfahrt versperrt

Hier lässt sich beim besten Willen das Fahrzeug nicht mehr herausfahren.

Kundenparkplatz belegt

Der Klassiker, wenn der gewerblich genutzte Parkplatz blockiert wird.

Privater Stellplatz belegt

Der Klassiker, wenn der private Stellplatz einfach zugeparkt wird.

Unklare Situation

Leider sagen derartige Aufnahmen nichts über den gemeldeten Parkverstoß aus.

Ausfahrt möglich

Das Fahrzeug beeinträchtgt zwar die Zufahrt, das ist aber nicht genügend, auch wenn es die Sicht behindert.

Garagenausfahrt blockiert

Der Klassiker, wenn zwar auf öffentlicher Straße, aber hierdurch die private Einfahrt blockiert wird.

Stellplatz blockiert

Natürlich stören auch die Fahrzeuge den Besitz, wenn direkt vor einer Garage geparkt wird.

Öffentlicher Parkplatz

Für solche Fälle wäre das Ordnungsamt zuständig, da im öffentlichen Verkehrsraum geparkt.

Schlechte Bildqualität

Mit solchen Bildern lässt sich im Bestreitensfalle natürlich nichts beweisen.

Wiederholungstäter

Einen Hinweis können Sie gerne immer anbringen

Optimale Schilder

In solchen Fällen geht es auch im Straßenverkehr

Nachträgliche Markierung

Natürlich sollte der Parkplatz VORHER als solcher erkennbar sein

Nachbarschaftsstreit

In manchen Fällen kann einfach niemand mehr helfen - auch wir nicht.

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FALSCHPARKERmelden als beste Möglichkeit!

Gerade in der City sind Parkplätze ein rares Gut. Viele Verkehrsteilnehmer gehen daher dazu über, auf privaten Stell- oder Kundenparkplätzen zu parken. Eine Option, sich hiergegen effektiv zur Wehr zu setzen, wäre, den Falschparker abschleppen zu lassen.

Lesen Sie mehr

Ihr Parkplatz sollte beschildert sein!

Selbstredend ist, dass Ihnen der Parkplatz irgendwie "gehören" muss, entweder als Eigentümer oder Mieter desselben. Da ihre konkrete Nutzungsberechtigung im Ernstfall bewiesen werden muss, ist eine Beschilderung Ihres privaten Stellplatzes sehr nützlich.

Lesen Sie mehr

Rechtlich sind Sie völlig ohne Risiko auf der sicheren Seite

Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Privatgrundstück oder einen privaten Stellplatz abstellt, handelt widerrechtlich; juristisch gesehen begeht man sog. „verbotene Eigenmacht“ im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB - hieraus resultieren Ansprüche aus Besitzstörung sowie auf Unterlassung.

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Machen Sie allen klar, dass das IHR Parkplatz ist.

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Viele kunden und unternehmen nutzen unseren service bereits

Profitieren sie von den Erfahrungen unserer Kunden

Name:

Marion K

Bisherige Meldungen:

32

In der Eigenschaft als:

Eigentümerin

Aus welcher Stadt:

Rostock

Keinen Ärger mehr in der Nachbarschaft

Am Anfang war ich ja etwas skeptisch, denn schließlich beseitige ich mit FALSCHPARKERmelden ja nicht sofort mein Problem. Dennoch war es mir einen Versuch wert, zu schauen, ob diese für mich bis dato völlig unbekannte sowie auch ungewöhnliche Maßnahme längerfristigen Erfolg verspricht. Und siehe da, schon nach wenigen Monaten stellte ich fest, dass sich kein Anwohner mehr wagte, auf meinem Parkplatz zu parken – und dies, obwohl ich insgesamt nur 4 Mal einen Parkverstoß gemeldet hatte. Offensichtlich hatte sich der teure Spaß in der Nachbarschaft schnell herumgesprochen.

Name:

Harald P

Bisherige Meldungen:

44

In der Eigenschaft als:

Prenzlau

Aus welcher Stadt:

Berlin

Meine Patienten und Mitarbeiter danken es mir

Nun habe ich die Lösung gefunden Im Handumdrehen sind Falschparker gemeldet – ein Foto reicht und der Rest nimmt ganz automatisch seinen Lauf. Dazu kostet mich die ganze Sache noch nicht mal was. Seitdem ich jetzt noch die Warnschilder von FALSCHPARKERmelden auf meinen Parkplätzen installieren ließ wagt es wirklich keiner mehr, sich dort einfach hinzustellen. Denn die „Quittung“ folgt auf dem Fuße und lässt nicht lange auf sich warten.

Name:

Gerda L

Bisherige Meldungen:

63

In der Eigenschaft als:

Innenstadt

Aus welcher Stadt:

Kassel

Die Rente ein wenig aufgefrischt

Schon immer habe ich mich maßlos über die Leute geärgert, die sich über Verbote hinwegsetzen. Gerne rufe ich auch schon einmal das Ordnungsamt oder die Polizei, wenn mir vor der eigenen Haustüre Dingen auffallen, die sich nicht gehören. Seitdem ich von meinem Enkel von FALSCHPARKERmelden gehört habe, lege ich mich manchmal gerne für meine Mitbewohner auf die Lauer, um ignorante Falschparker anzuschwärzen, wenn die sich einfach mal wieder auf fremde sowie vor allem eindeutig ausgeschilderte Parkplätze stellen.

Häufig gestelle Fragen (FAQ)

Wie teuer ist das Melden von Falschparkern?

Sowohl die Nutzung der App, als auch die gesamte weitere Rechtsverfolgung sind für den Nutzer kostenlos. Ebenso werden die anfallenden Gebühren für die Halteranfrage vorschüssig von „FALSCHPARKERMELDEN“ übernommen und später verrechnet. Das heißt, am Ende profitiert der Nutzer sogar noch durch die von „FALSCHPARKERMELDEN“ geltend gemachten sowie vereinnahmten Schadensersatzzahlungen und erhält bis zu 40 € pro erfolgreich geahndetem Parkverstoß.

Wer bekommt das Geld für das Melden von Falschparkern?

Die Schadensersatzzahlung steht komplett dem Eigentümer / Pächter / Mieter zu, also demjenigen, dem das Recht zur Nutzung an dem Parkplatz zusteht.

Wann erfolgt die Auszahlung?

„FALSCHPARKERMELDEN“ arbeitet mit einem wöchentlichen Zahlungslauf. Nachdem ein Zahlungseingang von einem Falschparker verzeichnet wurde, wird dieser zunächst in der App angezeigt und gelangt mit dem nächsten Zahlungslauf zur Auszahlung.

Für wen ist unser System geeignet?

Die App darf von jedem genutzt werden, der Eigentümer, Pächter oder Mieter eines privaten Stellplatzes ist und dessen Parkplatz unerlaubt von einem Dritten genutzt wurde. Auch Falschparker, die die Ein-oder Ausfahrt eines Grundstücks blockieren, können gemeldet werden. Für die Ahndung von Falschparkern auf öffentlichen Straßen sind indes ausschließlich die Polizei- oder Ordnungsbehörden zuständig.

Macht das Melden von Falschparkern viel Arbeit?

Nachdem der Parkplatz über die „FALSCHPARKERMELDEN“-App einmal angelegt haben, kann ein Falschparker innerhalb von wenigen Sekunden gemeldet werden. Foto erstellen, Kennzeichen sowie Datum und Uhrzeit eingeben, fertig!

Ist das Melden von Falschparkern mit vielen Formalitäten verbunden?

Nein. Die komplette Kommunikation findet über die App oder alternativ über die Webseite statt.

Wen darf ich als Falschparker melden?

Falschparker auf jedem privaten Stellplatz, sofern dieser ausreichend beschildert ist, d.h. die Besitz- bzw. Eigentumsverhältnisse für jeden Außenstehenden erkennbar sind.

Muss jeder Falschparker separat gemeldet werden?

Für jeden Parkverstoß wird ein separater Auftrag mittels der App erteilt. Dieser Auftrag sollte dann auch nicht mehr anderweitig vergeben werden, da der Falschparker durch mehrfache Geltendmachung verwirrt werden könnte und damit dessen Zahlungsbereitschaft auch deutlich eingeschränkt werden würde.

Muss ich zum Melden von Falschparkern einen Vertrag abschließen?

Durch das Herunterladen sowie die Nutzung der App wird lediglich eine kostenlose Dienstleistung in Anspruch genommen, die den Nutzer vertraglich jedoch nicht bindet, sondern nur dabei unterstützt, den Sachverhalt zum gemeldeten Falschparker sachgerecht aufgearbeitet an Verkehrsrechtsexperten zu übermitteln - im Übrigen verweisen wir auf unsere AGB.

Wie ist der genaue Ablauf beim Melden von Falschparkern?

Nach der Meldung des Sachverhaltes setzen sich unsere Verkehrsrechtsexperten zunächst mit dem Kraftfahrtbundesamt in Verbindung und ermitteln hierüber im Wege einer sog. Registerauskunft den Halter des falsch parkenden Fahrzeugs. Im Anschluss bekommt der Halter Post und wird damit zugleich anwaltlich aufgefordert, den verursachten Schaden sowie die damit einhergehenden Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Sollte er das nicht tun, wird er ergänzend anwaltlich abgemahnt, da sodann in der Regel eine Wiederholungsgefahr vermutet werden kann. Dieser Vorgang kann in Ausnahmefällen bis zu 12 Wochen andauern. In solchen Fällen erhält der Nutzer aber eine gesonderte Sachstandsmitteilung.

Muss ich auf meinem Parkplatz besondere Schilder aufstellen, um abschleppen zu lassen?

Nein, grundsätzlich reicht es aus, wenn klar erkennbar ist, dass der Parkplatz gerade nicht öffentlich ist, sondern ausschließlich als privater Stellplatz genutzt wird bzw. es sich in gewerblicher Hinsicht um einen Kundenparkplatz handelt.

Warum kann ich pauschal bis zu 40 Euro verlangen, wenn ich abschleppen lasse?

In der Regel wird hier ein Wert gewählt, der dem Nutzungsausfall entspricht, den der Eigentümer / Pächter / Mieter dadurch erleidet, weil er seinen Parkplatz nicht nutzen kann – alternativ werden auch dadurch entstehende Zusatzkosten (durch notwendiges Ausweichen auf kostenpflichtige Parkplätze in Parkhäuser etc.) vom Nutzer hinzugesetzt. Mit 40,00 EUR wird insoweit ein pauschaler Mittelwert festgelegt, der jedoch eher noch weiter nach oben zulasten des Falschparkers ausgelegt werden könnte.

Was bedeuten die verschiedenen Statusmeldungen?

Wenn Du einen FALSCHPARKER bei uns gemeldet hast, befindest Du Dich bei uns im Status „Halteranfrage gestellt“. Wenn uns dann die Daten des Kraftfahrtbundesamtes aus Flensburg vorliegen, wird der ermittelte Halter von der für Dich empfohlenen Rectsanwaltskanzlei angeschrieben - der Status lautet sodann: „Halter angeschrieben“. Erfolgt hierauf eine Reaktion des FALSCHPARKERs, kann es sein, dass der Status auf „pausiert“ umspringt - dies bedeutet, dass der Parkverstoß bestritten wird und unsere Verkehrsrechtsexperten weitere Überzeugungsarbeit leisten müssen. Ansonsten tritt der Optimalfall und Status „gezahlt“ ein, so dass Du zeitnah mit einer Auszahlung Deines angegebenen Schadensersatzbetrages rechnen kannst (sofern Du Deine IBAN bei uns hinterlegt hattest).

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